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   OLG Köln, 14.04.1999 - 6 W 17/99   

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https://dejure.org/1999,8485
OLG Köln, 14.04.1999 - 6 W 17/99 (https://dejure.org/1999,8485)
OLG Köln, Entscheidung vom 14.04.1999 - 6 W 17/99 (https://dejure.org/1999,8485)
OLG Köln, Entscheidung vom 14. April 1999 - 6 W 17/99 (https://dejure.org/1999,8485)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Köln, 10.01.1997 - 6 U 94/96

    Miro

    Auszug aus OLG Köln, 14.04.1999 - 6 W 17/99
    Die Schuldnerin hat aus den Gründen, die das Landgericht in dem angefochtenen Beschluß im Einzelnen zutreffend dargelegt hat und auf die deswegen in entsprechender Anwendung des § 543 Abs. 1 ZPO verwiesen wird, schuldhaft gegen das Senatsurteil vom 10.1.1997 - 6 U 94/96 - verstoßen, was die Festsetzung eines Ordnungsgeldes von 5.000 DM sowie der angeordneten Ersatzordnungshaft rechtfertigt.
  • BGH, 18.09.1997 - I ZR 26/97

    Rechtswidrige Verwendung einzelner urheberrechtsschutzwürdiger Bildelemente des

    Auszug aus OLG Köln, 14.04.1999 - 6 W 17/99
    Spätestens ab Eintritt der Rechtskraft des Senatsurteils durch die Nichtannahmeentscheidung des BGH (I ZR 26/97) vom 18.9.1997 hatte die Schuldnerin das Unterlassungsgebot zu befolgen.
  • OLG München, 07.04.2015 - 6 W 1402/13

    Pflicht des Unterlassungsschuldners zum Rückruf streitbefangener Produkte -

    Auf dieser Grundlage wird in der Instanzrechtsprechung (OLG Köln, Beschl. v. 14.4.1999 - 6 W 17/99, juris; Beschl. v. 25.5.1999 - 3 W 114/99, GRUR 2000, 921; Beschl. v. 12.3.2008 - 6 W 21/08, GRUR-RR 2008, 365; OLG Zweibrücken GRUR 2000, 921; OLG München, Beschl. v. 21.7.1992 - 29 W 1887/92, WRP 1992, 809; Beschl. v. 28.5.2014 - 29 W 546/14, Magazindienst 2014, 698 = Anlage L 1) mit Zustimmung in der Literatur (vgl. Köhler a. a. O. § 12 Rn. 6.7; Teplitzky a. a. O. Kap. 57 Rn. 26, Seite 1093; Ahrens/Spätgens, Der Wettbewerbsprozess, 7. Aufl., Kap. 63 Rn. 10 mit Fn. 34; Fezer/Büscher, UWG, 2. Aufl., § 12 Rn. 378, 392; MünchKommUWG/Fritzsche, 2. Aufl., § 8 Rn. 108) die Auffassung vertreten, dass der Schuldner, dem gerichtlich untersagt wurde, ein Produkt mit einer bestimmten Aufmachung zu vertreiben oder für ein Produkt mit bestimmten Angaben zu werben, auch dafür Sorge zu tragen hat, dass bereits ausgelieferte Produkte von seinen Abnehmern nicht weiter vertrieben werden.
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